Arbeitsgemeinschaft der
Juniorenfirmen
Arbeitsgemeinschaft -> Mitgliederbestimmungen
I. Voraussetzungen | II. Mitglied werden | III. Beitrag | IV. Austritt

ARGE-Mitgliedsbestimmungen

I. Voraussetzungen

Mitglieder können in der ARGE folgende existierende Juniorenfirmen werden:

  • Betriebliche Juniorenfirmen
  • Schulische Juniorenfirmen von berufsbildenden Schulen
  • Überbetriebliche Juniorenfirmen mit dem Ziel einer beruflichen Qualifizierung

II. Mitglied werden

  • Beitrittsformular downloaden und an angegebene Sprecher-Adresse online schicken
  • Sprecher entscheidet eventuell nach Beratung mit ARGE-Beirat über Aufnahme und lädt zur nächsten ARGE-Sitzung ein
  • Vorstellung der Juniorenfirma auf ARGE-Sitzung
  • Jedes Neumitglied erhält eine Bestätigung für seine Mitgliedschaft sowie einen Hinweis auf die aktuell geltenden Mitgliedsbestimmungen

III. Beitrag

Mit der Entscheidung der Mitgliedschaft wird der erste Beitrag für das laufende Kalenderjahr fällig:

  • Schulen: 25,00 €
  • Betriebe: 50,00 €
  • Institutionen: 25,00 €
Der Einzug der Beiträge obliegt dem Kassenwart.

IV. Austritt

Dem Mitglied ist es jederzeit möglich, seinen Austritt zum Ende des Kalenderjahres schriftlich zu erklären. Seitens der ARGE kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds dann beendet werden, wenn,

  • der Beitrag nach der 2. Mahnung nicht bezahlt wurde,
  • die Juniorenfirma nachweislich nicht mehr existiert,
  • mit einfacher Mehrheit in einer ARGE-Sitzung der Ausschluss begründet beschlossen wurde.
Ist ein Ausschluss einer Juniorenfirma vorgesehen, kann ein Vertreter/eine Vertreterin der betreffenden Juniorenfirma bei der ARGE-Sitzung vor der Abstimmung noch eine Stellungnahme abgeben.

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